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Erneute Sperrung der Golfanlagen in Bayern

Die 9. BayIfSMV vom 30.11.2020 untersagt sowohl den Betrieb als auch die Nutzung der Golfanlagen durch den Golfer selbst.

Ohne Vorankündigung hat die Bayerische Staatsregierung nun auch den Individualsport auf Sportstätten unter freiem Himmel untersagt.

Die 9. BayIfSMV vom 30.11.2020 untersagt sowohl den Betrieb als auch die Nutzung der Golfanlagen durch den Golfer selbst. Es gab hier einige Widersprüche zwischen Gesundheits- und Innenministerium, sodass es lange nicht klar war, ob Golfanlagen nun auch betroffen sind.

Der Bayerische Golfverband hat für diese Entscheidung keinerlei Verständnis. Aus den Erfahrungen des 1. Lockdowns ist der BGV bereits im Austausch mit weiteren Sportfachverbänden um gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen.

Durch die veränderte Rechtslage im Vergleich zum 1. Lockdown ist eine konzertierte Aktion notwendig und der BGV unternimmt alle ihm möglichen Maßnahmen. "Wir wissen um das Unverständnis unter allen Golferinnen und Golfer in Bayern. Bitte sehen Sie von Rückmeldungen ab, damit die Mitarbeiter sich zum Wohle der Öffnung einsetzen können." Veröffenlticht der BGV.

Sobald sich hier Neuigkeiten ergeben haben, werden wir informieren. Bis dahin wünschen wir Ihnen einen schönen Advent und eine besinnliche Vorweihnachtszeit.

Bleiben Sie gesund!

Quelle: BGV

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