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CORONA - "Lockdown light" - Individualsport freigegeben ab 2. November

Liebe Mitglieder, gespannt hat die Golfbranche den Verlauf der Sitzung von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verfolgt. Die Auswirkungen der Ergebnisse auf deutsche Golfanlagen sind lange nicht so weitreichend wie im Frühjahr.

Seit heute, Freitag, den 30.10., haben wir die Gewissheit: der Individualsport, zu dem auch der Golfpsort zählt, ist von den Regelungen im November überwiegend ausgenommen. Vor dem Hintergrund, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönlich Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind, haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ergänzend zu ihren bisherigen Beschlüssen u. a. auch vereinbart, dass „Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, geschlossen werden.“ Dazu gehört zwar auch „der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“, jedoch mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Der BGV geht im Einvernehmen mit dem DGV davon aus, dass diese Ausnahme auch für den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf Golfanlagen gilt. Danach ist das Golf spielen allein oder in Zweiergruppen, beziehungsweise bei Personen aus einem Hausstand auch bis zu den üblichen Vierergruppen möglich. Zur Möglichkeit gegen Greenfee zu spielen kann erst eine Aussage getroffen werden, sobald die Definition eines "überregionalen tagestouristischen Ausflugs" vom Innenministerium kommuniziert worden ist.

Gastronomiebetriebe (und ähnliche Einrichtungen) werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Proshops, die der Bestimmung zum „Einzelhandel“ zuzuordnen sein dürften, bleiben unter Auflagen geöffnet, berichtet der DGV.

Die beschlossenen Maßnahmen werden bereits ab dem 2. November 2020, also ab dem kommenden Montag, wirksam. Gleichzeitig sollen die Regelungen bis Ende November befristet sein. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die verschiedenen Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Das Clubhaus bleibt ab Montag vorerst geschlossen, ebenso die Umkleideräume. Hier erwarten wir weitere Informationen des Innenministeriums.

Ihr Team des GCA.

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