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Weitere informationen zur aktuellen Schließung von Sportanlagen

Ganz Bayern befindet sich seit dem 9. Dezember formell im Katastrophenfall und die Corona-Regeln sind verschärft. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) stellte am Dienstagabend den K-Fall fest und setzte damit den Kabinettsbeschluss von Sonntag um.

"Ziel ist eine koordinierte und strukturierte Vorgehensweise aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen", so Herrmann. Somit wurde auch eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Sie ist bis zum 5. Januar gültig und enthält weitergehende Einschränkungen als bisher, etwa eine landesweite Ausgangsbeschränkung.

Ab Mittwoch dem 9. Dezember 2020 (bis vsl. 5. Januar 2021) ist laut dem Bayerischen Innenministerium und der 10. BayIfSMV vom 8. Dezember 2020 der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten weiter untersagt.

Das bedeutet, dass die Nutzung von Golfanlagen durch den Golfer untersagt ist. Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Bundes- bzw. Landeskaderathleten ist unter Bedingungen zulässig.

Mehr lesen Sie in der 10. BayIfSMV

Der BGV ist gemeinsam mit dem DGV und unter Beteiligung einer Golfanlage in der Vorbereitung eines gerichtlichen Verfahrens, um eine Wiedereröffnung der Golfanlagen für den Indvidualsport zu erreichen. Über den weiteren Fortgang informieren wir Sie zu gegebener Zeit.

Quelle: BGV

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