Platzregeln

Etikette

  • Greenfee vor Spielbeginn entrichten
  • Nutzung von Rangebällen ausschließlich auf der Driving Range
    Auf dem Kurzplatz und auf den Übungsgrüns sind eigene Golfbälle/ die vorhandenen zu verwenden! Pitchmarken ausbessern und Bälle wieder einsammeln!
  • Keine Probeschwünge auf dem Abschlag.
  • An Wochenenden/Feiertagen kein Spielbeginn von Abschlag 10.
  • An Wochenenden/Feiertagen am Abschlag 1 Vierball vor Dreiball vor Zweiball.
  • Durchspielrecht für schnellere Partien auf der Runde. Achten Sie auf zügiges Spiel.
  • Bei Ballsuche bitte durchspielen lassen.
  • Pitchmarken und Divots sofort ausbessern.
  • Bunkerrechen nach Gebrauch im 90°-Winkel zur Spielrichtung am Rand des Bunkers ablegen.
  • Rücksicht auf unsere Platzarbeiter.

Auf der Golfanlage ist eine angemessene Bekleidung vorgeschrieben. Damen und Herren müssen Hemden mit Kragen tragen, Jogginganzüge, Blue Jeans oder Shorts (Ausnahme: Bermudas) sind nicht zugelassen.

Es wird erwartet, dass im Clubhaus Mützen und Hüte abgenommen werden.

Unsere ausführliche Haus- und Platzordnung finden Sie hier.

1. Aus (Regel 18.2)

Wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet. Sofern weiße Linien auf dem Boden „Aus“ kennzeichnen, haben diese Vorrang. Darüber hinaus kennzeichnen die Elektrozäune auf der linken Seite von Loch 14 und 18 die Ausgrenze. Hinweis: Alle anderen Elektrozäune kennzeichnen keine Ausgrenzen.

2. Penalty Areas (Regel 17)

Alle durch gelbe oder rote Pfähle oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.

3. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

Boden in Ausbesserung ist: (1) Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie. (2) Frisch verlegte Soden und (3) mit Kies verfüllte Drainagegräben.

Als unbewegliche Hemmnisse gelten alle Teile des Wildschweinzauns sowie alle mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen.

 

 

4. Unterbrechung des Spiels/Wiederaufnahme des Spiels

Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt drei kurze Töne bekannt gegeben.

In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt zwei kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b.

Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation

Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a

5. Spielgeschwindigkeit (Regel 5.6)

Für jedes Loch wird eine maximale Spielzeit angegeben, basierend auf der Länge und dem Schwierigkeitsgrad des Lochs. Die maximale Spielzeit für die Beendigung der Runde wird durch die Spielleitung vor dem Turnier bekannt gegeben.

Der Spieler hat sicherzustellen, die Richtlinien für zügiges Spiel (Regel 5.6) zu kennen. Diese werden strikt durchgesetzt.

Strafe für Verstoß gegen die Richtlinien:

1. Verstoß: Verwarnung durch die Spielleitung und Mitteilung der Strafe bei weiterem Verstoß

2. Verstoß: Zählspiel: ein Strafschlag Lochspiel: ein Strafschlag

3. Verstoß: Zählspiel: zusätzlich zwei Strafschläge Lochspiel: Lochverlust

4. Verstoß: Zählspiel: Disqualifikation Lochspiel: Disqualifikati

6. Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)

Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung. Ergänzend zu Regel 1.2a gilt:

Verhaltensvorschriften Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b) durch den Spieler und/oder dessen Caddie kann die Spielleitung hierfür eine Golfstrafe aussprechen (Ein Strafschlag, Grundstrafe oder Disqualifikation). Die entsprechende Strafe liegt im Ermessen der Spielleitung und richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens. Ein Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes: Versäumnis den Platz zu schonen, einmalige Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten. Ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes: Unehrlichkeit, absichtliches Missachten der Rechte eines anderen Spielers, die Gefährdung der Sicherheit anderer Personen oder mutwilliges Zerstören fremden Eigentums.

 

 

7. Strafen

Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).